ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. ALLGEMEINES

a)  Die nachfolgenden allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen (im folgenden Mietbedingungen genannt) gelten für alle vom Werftstudio durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferbedingungen und Leistungen, insbesondere jedwede Vermietung des Studios und der in der Mietsache enthaltenden Gegenstände, technischen Geräten und Anlagen.

b)  Sie gelten als vereinbart, mit der Übernahme des Studios durch den Mieter.

c)  Vertragliche Abrede zwischen den Parteien, die Bestimmungen der allgemeinen Mietbedingungen inhaltlich abändern oder aufheben, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Werftstudios, bzw. einem der Eigentümer.

d)  Die Mietbedingungen gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, ohne Einbeziehung aller zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Werftstudios.

 
2. MIETE

a)  Die vereinbarte Raummiete richtet sich nach der aktuellen Preisliste.

b)  Die Benutzung von Licht-, sowie fotografischem Equipment bedarf der zusätzlichen Miete und Nutzungsbedingungen für Equipment. Eine Preisliste und die Nutzungsbedingungen können gesondert angefragt werden, sofern nicht sie nicht im Anhang enthalten sind.

c) Der Mieter ist verpflichtet, den vereinbarten Termin für Beginn und Ende der Mietzeit einzuhalten. Ein vom Werftstudio nicht verschuldeter verspäteter Mietbeginn wird voll berechnet. Eine längere Nutzung als die 10 Stunden Tagesmiete wird als Überstunden nachkalkuliert. Ein Anspruch auf weitere Überlassung bei Terminüberschreitung besteht nicht.

d)  Bei Stornierung bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin bleiben diese kostenlos – bei Stornierung 3 Tage vor dem Termin werden 50%, bei 2 Tage bis vor dem Termin 100% der Mietgebühr fällig. Sollte mit Absage ein Ausweichtermin innerhalb der nächsten 14 Tage gebucht und im voraus bezahlt werden, entfällt die Stornogebühr. Sollte der Ausweichtermin auch nicht eingehalten werden, wird dieser mit weiteren 100% berechnet!

e)  Der Vermieter behält über die Mietsache während der gesamten Mietdauer sein Hausrecht und kann jederzeit die Räumlichkeiten selbst oder durch eine von ihm beauftragte Person betreten. Der Vermieter nimmt bei laufenden Aufnahmen hierbei die gebotene Rücksicht.

f)  Die Inanspruchnahme von Serviceleistungen wie Fotoassistenz, Studioaufsicht, bestimmte Requisiten, Getränke (Heißgetränke), Catering können vereinbart werden, werden aber gesondert abgerechnet und sind nicht in der Raummiete enthalten.

 

3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

a)  Die Miete ist 10 Tage nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Ausnahme: Bei Stornierung des Termins ist die fällige Gebühr sofort zu entrichten oder gegebenenfalls im Voraus in bar zu entrichten. (siehe Punkt 2d) )

b)  Nebenkosten, sowie Zusatzleistungen laut Punkt 2 b) und f) aufgeführt, werden zum Ende der Anmietung abgerechnet.

c)  Sonderregelungen sind möglich und bedürfen der vorherigen Absprache und der Schriftform.

 

4. NUTZUNGEN

a)  Der Mieter ist verpflichtet, die Mieträume und-dachen sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzen. Der Mieter hat die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werden.

b)  Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen der Studioräume und Geräte oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (zB brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser- oder Explosionsaufnahmen) ist untersagt. Dies bezieht auch die selbstinitiierte Benutzung von Wasser sowie von Sand und Erde ein. In Ausnahmefällen ist unsere schriftliche Erlaubnis und eine Studioaufsicht erforderlich.

c)  Das Werftstudio ist berechtigt ohne Einhaltung von Kündigungsfristen unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzverpflichtungen des Mieters vom Mietvertrag vorzeitig zurückzutreten, wenn der Mieter grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Verpflichtungen des Vertrags verstößt, die mit den Interessen des Werftstudios nicht mehr vereinbar sind.

d)  Bei Nutzung unsere Hintergründe ist das Abrollen und Verwenden bis zum Boden kostenfrei, bei Verschmutzung sind 8/12 Euro pro laufenden Meter fällig.

 

5. ZUSTAND DER RÄUME

a)  Die Räume werden in besenreinem Zustand vermietet. Der Zustand ist auf Sauberkeit und Vollständigkeit bei Mietbeginn vom Mieter zu prüfen. Beanstandungen müssen im Vorfeld formuliert werden. Bei Mietende muss das Studio in gleichem Zustand übergeben werden. Die dafür notwendige Zeit ist in der Mietzeit vom Mieter zu berücksichtigen.

b)  Sollte sich das Studio nach der Mietzeit in einem Zustand intensiver Verschmutzung befinden, behält sich das Werftstudio vor, die Reinigung der Räume zuzüglich der daraus entstehenden Folgekosten (Mietausfall) dem Mieter in Rechnung zu stellen.

 

6. EIGENTUMSVORBEHALT

a)  Alle vom Werftstudio vermieteten Geräte und Gegenstände bleiben uneingeschränkt Eigentum des Werftstudios und deren Eigentümer.

b)  Verkauf, Verleih, Überlassung an Dritte oder das Entfernen von vermieteten Gegenständen aus den Mieträumen ist nicht ohne vorherige schriftliche Einwilligung gestattet.

 

7. HAFTUNG

a)  Für die vom Mieter in das Werftstudio eingebrachten Gegenstände oder Equipment (Garderobe, Requisiten, Technische Geräte) übernimmt der Viermieter keine Haftung.

b)  Der Mieter haftet gegenüber dem Werftstudio und seinen Eigentümern für alle während der Mietdauer entstehenden Schäden, an der Einrichtung sowie allen Geräten, Equipment, Requisiten. Dies gilt auch für Schäden, die Mitarbeiter oder Besucher und Models des Mieters verursacht haben. Für Personen und Folgeschäden, sowie der daraus entstehenden Folgekosten (zB Mietausfall). Der Mieter stellt dem Vermieter von der Haftung gegenüber Dritten für derartige Schäden frei. Schadensfälle oder andere Defekte an Geräten oder der Raumeinrichtung sind unverzüglich zu melden.

c)  Das Werftstudio und deren Eigentümer haften für Ausfallschäden des Mieters nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung des Vermieters für Schäden aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen.

 

(Stand März 2021)

Werftstudio

Werftstraße 15-17

68159 Mannheim

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